Ergänzung 1.1d: Das Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets
Helsinki Convention

Die Ostsee beheimatet viele Arten von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen in einer großen Vielfalt unterschiedlicher Lebensräume. Die meisten dieser Arten sind durch die Aktivitäten des Menschen gefährdet. Viele Fischarten der Ostsee sind bereits vom Aussterben bedroht.

Die Hauptgefahren sind Eutrophierung (hauptsächlich verursacht durch einen Überschuss an Nährstoffen und Phosphor im Wasser), Gefahrenstoffe wie Pestizide, Schwermetalle und industrielle Abfälle, Zerstörung von Habitaten, die Verwendung schädlicher Fischereiausrüstung und das Ansiedeln fremder invasiver Arten.

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Verschmutzung an der Ostseeküste
Verschmutzung an der Ostseeküste.
Foto: Annette L. Olson / NBII.Gov

Am 24. März 1974 wurde das Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets, bekannt unter dem Namen 1974 Helsinki Convention, bei den sieben Ostsee-Anrainerstaaten unterzeichnet. Es war das erste mal, dass alle Formen von Verschmutzungen, sowohl vom Land, als auch direkt im Meer oder aus der Luft, für ein gesamtes Meer in einem einzigen Vertrag behandelt wurden. Das Übereinkommen von 1974 trat am 3. Mai 1980 in Kraft.
Hauptinhalte waren technische Fragen der Verschmutzungsbekämpfung und Fragen der Verschmutzung der Ostsee an sich.

Die aktuelle Version des Abkommens wurde im Jahr 1992 von allen Ostsee-Anrainerstaaten und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Nach der Ratifizierung trat es am 17. Januar 2000 in Kraft.
      Die 1992 Helsinki Convention befasst sich mit der Meeresumwelt des gesamten Ostseegebiets. Das Anliegen des Abkommens ist es Verschmutzung zu verhindern, um das ökologische Gleichgewicht der Ostsee wiederherzustellen und zu erhalten. Geographisch umfasst das Abkommen nicht nur die gesamte Ostsee inklusive dem Meeresboden und den Küstengebieten, sondern auch ihr (Wasser-) Einzugsgebiet.

Die Vertragsparteien:

Alle neun Ostsee-Anrainerstaaten (Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Littauen, Polen, Russland, Schweden) und die EU.

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Vertragsparteien der Helsinki Convention
Vertragsparteien der Helsinki Convention.
Quelle: HELCOM

Um die Umweltschutzziele zu erreichen wurde die Helsinki Kommission (Helsinki Commission, HELCOM) gegründet, die einmal pro Jahr tagt. Ein wichtiges Instrument von HELCOM sind Empfehlungen zu Umweltschutzthemen, die von den Vertragsparteien umgesetzt werden müssen. Die Kommission wird in ihrer Arbeit zu den unterschiedlichen Themen des Übereinkommens durch einzelne Arbeitsgruppen unterstützt. Weitere Aktivitäten umfassen Überwachungsprogramme und Statusberichte. Wichtige Ergebnisse der Umweltschutzaktivitäten sind zum Beispiel die Entwicklung einer Systematik von Schutzgebieten (Baltic Sea Protected Areas, BSPAs) und die Erstellung einer Roten Liste der gefährdeten Habitattypen der Ostsee.

Seit 1992 wurden mehr als 34 von 132 stark verschmutzten Gebieten, sog. Hot Spots, im Gebiet der Ostsee identifiziert und gesäubert. Dennoch sind die Konzentrationen von PCBs und DDT in der Ostsee deutlich höher als in der Nordsee oder im Atlantik. Im Jahr 1998 gründete HELCOM eine Projektgruppe, die zum Ziel hat, bis zum Jahr 2020 die Einleitung von Gefahrenstoffen in die Ostsee und deren Einzugsgebiete zu reduzieren. 42 gefährdende Substanzen werden dabei mit besonderer Priorität behandelt.

Die komplette Helsinki Convention kann als in pdf Datei von der HELCOM Internetseite heruntergeladen werden (nur in englischer Sprach, externer Link):

     1974 Covention (88 KB)

     1992 Convention (last amended 1 July 2004) (608 KB)