Bewahrung des Weltkultur- und naturerbes
Leitidee der Welterbekonvention ist die "Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen" (aus der Präambel der Welterbekonvention). Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, die innerhalb ihrer Grenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten.
890 Kultur- und Naturerbestätten haben die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Welterbeliste bislang erfüllt.
Dazu gehören 689 Kulturdenkmäler und 176 Naturerbestätten. 25 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an. 186 Staaten haben die Welterbekonvention ratifiziert (Stand: April 2009).
Das Welterbezentrum ist das ständige Sekretariat des Welterbekomitees.
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